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   OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 U 213/98   

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https://dejure.org/1999,10342
OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 U 213/98 (https://dejure.org/1999,10342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1999 - 20 U 213/98 (https://dejure.org/1999,10342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 20 U 213/98 (https://dejure.org/1999,10342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1219
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Danach gehört vielmehr bei notariellen Urkunden die Feststellung der Identität der erklärenden Person zu dem an der Beweiskraft teilnehmenden Inhalt der Urkunde, soweit in ihr nicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BeurkG vermerkt ist, dass sich der Notar keine Gewissheit über die Person verschaffen konnte (OLG Celle NJW-RR 2006, 448, 449 f.; OLG Hamm VersR 2000, 1219; vgl. auch BGH Beschluss vom 17. Dezember 1962 - NotZ 8/62 - NJW 1963, 1010, 1012; Winkler BeurkG 16. Aufl. § 1 Rn. 13 und § 10 Rn. 46; Renner in Armbrüster/Preuß/Renner Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare 5. Aufl. § 10 BeurkG Rn. 10 f.; Weingärtner/Ehrlich Dienstordnung für Notarinnen und Notare 10. Aufl. § 26 Rn. 79; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 415 Rn. 24; Musielak ZPO 7. Aufl. § 415 Rn. 10; Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 415 Rn. 5).
  • KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme vom

    Die Feststellungen nach § 10 BeurkG, auf die sich die Beweiskraft der Urkunde erstreckt (OLG Celle, NJW-RR 2006, 448, 449; OLG Hamm, VersR 2000, 1219; Armbrüster/ Piegsa, BeurkG und DONot, 6. Aufl., § 10 BeurkG Rn. 10; offen gelassen von BGH, NJW 2011, 778, 779), beziehen sich nur auf die Identität der Beteiligten, nicht aber auf ihren Familienstand.
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